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Unfallversicherung
Unfallversicherung bei Aktivitäten im Verein
Alle unsere Vereinsmitglieder sind über den Landessportbund Hessen (LSB Hessen) unfallversichert.
Das bedeutet, wenn während einer Übungsstunde oder Veranstaltung jemand einen Unfall erleidet, kommt zunächst
die gesetzliche oder private Krankenversicherung für die medizinische Versorgung auf. Nur die Unfallfolgen, wie
z.B. ein versteiftes Fußgelenk, werden gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen
nach der sogenannten Gliedertaxe entschädigt. Die Gliedertaxe ist eine Bewertung der Schädigungen von
Körperfunktionen in Prozent (Teilinvalidität). Ab 20% werden Leistungen aus der Versicherung fällig, kleinere
Dauerschäden (z.B. Versteifung eines kleinen Fingers) sollten dennoch gemeldet werden, da diese zusammen mit
einem möglichen weiteren Schaden die 20-Prozentgrenze übersteigen können.
Ansprüche auf Invaliditätsleistungen müssen innerhalb von 30 Monaten angemeldet werden.
Den gleichen Versicherungsschutz genießt jeder - auch wenn er/sie nicht Mitglied im Verein ist -, der im Auftrag des
Vereins bei offiziellen Veranstaltungen als Helfer tätig ist, z.B. beim Aufbau von Turngeräten für eine Vorführung
oder bei Fahrdiensten zu Punktspielen.
Anders sind Kursveranstaltungen und Übungsstunden zu bewerten. Nichtmitglieder nehmen dort nicht im Auftrag
des Vereins sondern aus eigenem Interesse teil. Für diese Gruppe gilt die Unfallversicherung nicht. Die Kursgebühr
ist kein Versicherungsbeitrag sondern eine Beteiligung des Kursteilnehmers an den Kosten für Übungsleiter,
Raumkosten, Turngeräten, etc.
Es wird vom LSB eine Zusatzversicherung angeboten, die auch diesen Bereich einschließt. Die Kosten für die
Unfall-Zusatzversicherung sind nur vertretbar, wenn ein hoher Anteil an Kursteilnehmern nicht Mitglied im Verein
ist, denn die Versicherungsbeiträge sind erheblich und müssten auf die Kursgebühr umgelegt werden.
Es ist also eine Überlegung wert, wenn man die Angebote der TV 1909 Werdorf e.V. in Anspruch nehmen möchte,
auch Mitglied im Verein zu werden. Ein wichtiger Hinweis dazu: Die erklärte Mitgliedschaft darf nicht von vornherein
zeitlich begrenzt sein. Wenn aber die Teilnahme an Aktivitäten - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr
möglich ist, kann gemäß den Kündigungsbedingungen lt. Satzung die Mitgliedschaft umgehend beendet werden.
Außerdem besteht bei vereinsbedingten Veranstaltungen über den LSB h eine Haftpflicht- und eine
Rechtsschutzversicherung für Vereinsmitglieder und für Personen, die im Auftrag des Vorstandes Tätigkeiten
ausüben.
Zur Durchführung des Sportbetriebs gehört auch die Beförderung von Personen zu und von Veranstaltungen des
Vereins bzw. seiner Mannschaften. Dies wird häufig von Personen - auch Nichtmitgliedern - mit ihren privaten PKW
übernommen. Um das Schadensrisiko für die Fahrer so gering wie möglich zu halten, hat der TV 1909 Werdorf e.V.
eine KFZ-Zusatzversicherung, abgeschlossen. Sollten auf eindeutig vereinsbedingten Fahrten Schäden am eigenen
KFZ entstehen, können diese über die KFZ-Zusatzversicherung geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen
Fahrten sind "Besorgungsfahrten", wenn z.B. Bürobedarf, Dekomaterial o.ä. für Veranstaltungen besorgt wird.
Diese Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, das wäre unmöglich.
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen, darüber hinaus sind aber auch Sonderfälle speziell für
Vereine mitversichert.
Im Einzelfall lohnt es sich, nachzufragen. Anlaufstelle ist zunächst der Fachwart der Abteilung oder der
geschäftsführende Vorstand.
Für weitere Information wenden Sie sich bitte an Margarete Heidl (06443 / 6900140) e-Mail: m.heidl@schoenbach-
apotheke.de